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CLP für die Einstufung CLP-Verordnung

und Kennzeichnung von Chemikalien

    

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CLP

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Alle Stoffe und Gemische der Marke CARLO ERBA Reagents werden unter Beachtung der geltenden Vorschriften in den Handel gebracht.

Die CLP-VerordnungÜbersicht GHS, REACH und CLP

Die Verordnung zur Klassifizierung, Etikettierung und Verpackung von Chemikalien (CLP) basiert auf dem Globalen Harmonisierten System (GHS) der Vereinten Nationen. Sie gilt für alle Marktteilnehmer und zielt darauf ab, die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Etiketten und Sicherheitsdatenblätter) zu harmonisieren und damit ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit und den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sicherzustellen.

Für die Europäische Union wurde sie in die Verordnung 1272/2008, genannt CLP (Classification, Labelling and Packaging), umgesetzt. Die von der Vorgängerrichtlinie festgelegten Gefahrensymbole wurden durch die neuen Piktogramme der CLP-Verordnung ersetzt.

  
Für den europäischen Wirtschaftraum hat CLP folgende Richtlinien ersetzt:

  • Richtlinie 67/548/EG: für gefährliche Stoffe
  • Richtlinie 1999/45/EG: für gefährliche Zubereitungen

    
Seit dem 1. Juni 2015 ist die CLP-Verordnung nun die einzige in der EU geltende Rechtsvorschrift zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Das europäische Chemikalienrecht steht seitdem auf zwei sich ergänzenden Säulen – der EG-REACH-Verordnung und der EG-CLP-Verordnung.

    

Nützliche Links zur CLP-Verordnung 

Informationen der ECHA, der Europäischen Chemikalienagentur

Allgemeine Informationen

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis mit öffentlich zugänglichen Daten

    

Informationen der BAuA, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Europäisches und deutsches Chemikalienrecht