CLP für die Einstufung
und Kennzeichnung von Chemikalien
Alle Stoffe und Gemische der Marke CARLO ERBA Reagents werden unter Beachtung der geltenden Vorschriften in den Handel gebracht.
Die Verordnung zur Klassifizierung, Etikettierung und Verpackung von Chemikalien (CLP) basiert auf dem Globalen Harmonisierten System (GHS) der Vereinten Nationen. Sie gilt für alle Marktteilnehmer und zielt darauf ab, die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Etiketten und Sicherheitsdatenblätter) zu harmonisieren und damit ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit und den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen sicherzustellen.
Für die Europäische Union wurde sie in die Verordnung 1272/2008, genannt CLP (Classification, Labelling and Packaging), umgesetzt. Die von der Vorgängerrichtlinie festgelegten Gefahrensymbole wurden durch die neuen Piktogramme der CLP-Verordnung ersetzt.
Für den europäischen Wirtschaftraum hat CLP folgende Richtlinien ersetzt:
Seit dem 1. Juni 2015 ist die CLP-Verordnung nun die einzige in der EU geltende Rechtsvorschrift zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Das europäische Chemikalienrecht steht seitdem auf zwei sich ergänzenden Säulen – der EG-REACH-Verordnung und der EG-CLP-Verordnung.
Informationen der ECHA, der Europäischen Chemikalienagentur
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis mit öffentlich zugänglichen Daten
Informationen der BAuA, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin